Notbetreuung auch in den Osterferien
23. 03. 2020
Alle Schulen sind gehalten für einige wenige Kinder eine Notbetreuung einzurichten.
Bedingung dafür ist, dass ein Elternteil in folgenden Bereichen beschäftigt ist:
- in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Medizin
- im Bereich öffentliche Sicherheit: z.B. Polizei, Justiz, Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz
- Zur Aufrechthaltung der Staats- und Regierungsfunktion
Sollte das bei Ihnen der Fall sein und sollte Ihr Kind deshalb zur Schule kommen müssen, melden Sie sich bitte morgens zwischen 07:00 und 08:00 Uhr im Sekretariat an.
Dieses Angebot gilt auch für die Zeit der Osterferien!