Notbetreuung auch in den Osterferien

23. 03. 2020

Alle Schulen sind gehalten für einige wenige Kinder eine Notbetreuung einzurichten.

Bedingung dafür ist, dass ein Elternteil in folgenden Bereichen beschäftigt ist:

  • in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Medizin
  • im Bereich öffentliche Sicherheit: z.B. Polizei, Justiz, Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz
  • Zur Aufrechthaltung der Staats- und Regierungsfunktion


Sollte das bei Ihnen der Fall sein und sollte Ihr Kind deshalb zur Schule kommen müssen, melden Sie sich bitte morgens zwischen 07:00 und 08:00 Uhr im Sekretariat an.

 

Dieses Angebot gilt auch für die Zeit der Osterferien!