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Notbetreuung auch in den Osterferien

23. 03. 2020

Alle Schulen sind gehalten für einige wenige Kinder eine Notbetreuung einzurichten.

Bedingung dafür ist, dass ein Elternteil in folgenden Bereichen beschäftigt ist:

  • in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Medizin
  • im Bereich öffentliche Sicherheit: z.B. Polizei, Justiz, Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz
  • Zur Aufrechthaltung der Staats- und Regierungsfunktion


Sollte das bei Ihnen der Fall sein und sollte Ihr Kind deshalb zur Schule kommen müssen, melden Sie sich bitte morgens zwischen 07:00 und 08:00 Uhr im Sekretariat an.

 

Dieses Angebot gilt auch für die Zeit der Osterferien!

 
Kontakt
 

An der Kirchschule 2
26871 Papenburg
Deutschland
tel.    (04961) 8098510
fax.    (04961) 8098530

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